Antrag zur Geschäftsordnung
Sehr geehrter Herr Lorch,
nachstehenden A n t r a g bitten wir dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. §26 (4) der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:
Die Niederschrift über Sitzungen soll binnen 14 Tagen, jedoch rechtzeitig vor der nächsten Sitzung, in das Bürger- und Ratsinformationssystem eingestellt werden. Die Ratsmitglieder werden per Mail über die Einstellung informiert.
§ 2 Absatz 1a gilt sinngemäß. Ist die Niederschrift nach Ablauf von einem Monat den Ratsmitgliedern noch nicht zur Verfügung gestellt, hat der Bürgermeister den Rat über den Grund der Verzögerung in der nächsten Sitzung zu informieren. Die Niederschrift über nichtöffentliche Sitzungen ist den Fraktionsvorsitzenden und den Ratsmitgliedern, die keiner Fraktion angehören zuzuleiten, und jedem sonstigen Ratsmitglied auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen; dies gilt nicht für Ratsmitglieder, die von der Beratung und Entscheidung nach § 9 ausgeschlossen waren. Einladungen, Vorlagen und Niederschriften der Gemeinderats und Ausschusssitzungen sind zeitnah in das Ratsinformationssystem einzustellen.
Begründung:
Zum papierlosen Mandat gehört auch, dass die Protokolle zeitnah in das Ratsinformationssystem eingestellt werden. Dies sollte problemlos innerhalb von 14 Tagen möglich sein. Ein Monat ist zu lang und nicht mehr zeitgemäß. Die zügige Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse von Sitzungen leistet einen weiteren Beitrag zur Transparenz der Gremienarbeit.
Für die Fraktion
Pia Werner
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