15.07.2015 5-15 Antrag Folgenutzung ehem. Schwesternhaus, Schillerstaße 2
Sehr geehrter Herr Lorch,
wir stellen hiermit folgenden A n t r a g :
Das ehemalige Schwesternhaus (Anwesen Schillerstraße 2, Vorderhaus) soll zukünftig als
Unterkunft für weibliche Asylbegehrende mit und ohne Kinder genutzt werden.
Begründung:
Das o.a. Gebäude ist durch seine Lage optimal für weibliche Asylbegehrende und deren Kinder.
Einerseits zentral gelegen, durch seine Nähe zum Kindergarten, zur Schillerschule und zum Kinderhort hervorragend geeignet zur Integration und Gewährleistung der Sicherheit der Asylbewerberinnen.
Dem Landkreis könnte das ehemalige Schwesternhaus als Spezialunterkunft für Mütter mit und ohne Kindern angeboten werden.
Für die Fraktion
Pia Werner
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