27.07.2015
Sehr geehrter Herr Schuhmacher,
unsere Fraktion b e a n t r a g t zu beschließen wie folgt:
- Der Einsatz glyphosat-haltiger Mittel auf den Friedhöfen und anderen kommunalen Arealen und Flächen wird ab sofort unterlassen.
- Um einer evtl. Kostensteigerung und entsprechender Erhöhung der Friedhofsgebühren infolge des Verzichts auf den Einsatz von gesundheitsschädlichen Pestiziden entgegen zu wirken, wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die unter Federführung der Verwaltung und Beteiligung der Parteien, der Umweltverbände, des Umweltforums, des Seniorenbeirats und interessierter BürgerInnen ein Konzept zur pflegeleichten und doch attraktiven Friedhofsgestaltung erarbeiten soll. Ziel ist es, das Konzept im Frühjahr 2016 im Gemeinderat zu verabschieden.
- Die Umsetzung des Konzepts ist mit aktiver Beteiligung der o.g. Gruppen und weiterer interessierter Vereine und Einrichtungen anzugehen und bis Herbst 2017 zu vollziehen.
Begründung:
Zu 1.: Diese Maßnahme dient einerseits der Gesundheitsvorsorge der MitarbeiterInnen auf den Friedhöfen und im Bauhof und andererseits der Bewusstwerdung des Gesundheitsrisikos in der und für die Bevölkerung.
Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken hat den rheinland-pfälzischen Pflanzenschutzdienst angewiesen, keine Genehmigungen mehr für den Einsatz des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat auf öffentlichen Flächen zu erteilen. „Die Hinweise auf eine gesundheitsschädliche Wirkung von Glyphosat verdichten sich, deshalb wollen wir den Einsatz des Mittels auf Landesebene so weit wie möglich einschränken“, erklärte die Ministerin.
Glyphosat ist auch in Rheinland-Pfalz ein weit verbreitetes Unkrautvernichtungsmittel, das zum Beispiel unter dem Namen ‚Roundup‘ in jedem Baumarkt erhältlich ist. „Die bisherigen Abgabevorschriften für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel haben sich nicht bewährt. In der Praxis ist die Überwachbarkeit kaum gegeben“, erklärte Höfken. In Rheinland-Pfalz unterliegt der Einsatz von Glyphosat und anderer Pflanzenschutzmittel auf öffentlichen Freiflächen unter1 Genehmigungsvorbehalt. Nach Aussage der Ministerin erteilt der Pflanzenschutzdienst im Jahr rund 50 Genehmigungen zum Herbizid-Einsatz zum Beispiel auf Verkehrswegen oder auf Industrie- und Gewerbeflächen. Etwa ein Drittel der Anträge werde abgelehnt. „Dennoch werden diese Mittel gerade im privaten Bereich und auf öffentlichen Flächen oft viel zu sorglos eingesetzt und landen dann in der Kanalisation. Viele Menschen sind sich über die Risiken für Gesundheit und Umwelt gar nicht bewusst.“ Dabei seien Alternativen wie das Abflammen oder Ausreißen von Unkraut leicht umsetzbar. Städte wie zum Beispiel Mainz und Schifferstadt erledigten seit Jahren ihre Aufgaben bei der Pflege von Grün- und Freiflächen auf diese umweltfreundliche Weise.
Zu 2.: In früheren Diskussionen zur Friedhofspflege wurde argumentiert, der Verzicht auf gesundheitsgefährdende Mittel auf Friedhöfen bedeute einen erhöhten personellen Aufwand und damit höhere Geühren für die Bürgerinnen und Bürger. Nach den nunmehr vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Grundsatz „Gesundheit ist unser höchstes Gut“ sollte die Kostenfrage eine untergeordnete Rolle spielen. Darüber hinaus ist das Argument der Kosten nicht mehr ohne weiteres haltbar. Der Verzicht auf gesundheitsgefährdende Mittel bedeutet nicht zwangsweise eine Absenkung des Pflegestandards. Erfahrungen anderer Kommunen belegen, dass eine naturnahe, extensive Friedhofsgestaltung – obwohl kostengünstig – dennoch eine würdevolle letzte Ruhestätte dar stellt. Die im Anhang befindlichen Links verdeutlichen dies.
Die Arbeitsgruppe – wie im Antrag formuliert – soll einerseits die Verwaltung bei Veränderungen der Gestaltung und Pflege der Friedhöfe mit dem Ziel „naturnah, extensiv und ohne glyphosat-haltige Mittel“ durch Rat und Tat unterstützen. Die Sensibilität der Bürgerinnen und Bürger gerade in dieser Frage ist – berechtigterweise – ausgeprägt. Daher kommt einer solchen Arbeitsgruppe insbesondere auch die Aufgabe zu, Wünsche und Veränderungen – jenseits parteipolitischer Erwägungen – zu kommunizieren. Insbesondere ist dem Effekt zu begegnen, dass „kommunaler Verzicht“ durch „private Aktionen“ beim Ausbringen schädlicher Stoffe ersetzt werden.
Zu 3.: Im Hinblick auf die Wachstumsphasen von Pflanzen sind die konzeptionellen Arbeiten bis spätestens im Frühjahr 2016 abzuschließen, um die Beratung in Gremien und die Beschlussfassung im Gemeinderat rechtzeitig zu ermöglichen.
Die behutsame Umgestaltung der Friedhöfe sollte als Projekt mit ehrenamtlicher Hilfe in einem überschaubaren Zeitfenster erfolgen. Dazu können fachkundige Mitglieder der einschlägigen Vereine sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger gewonnen werden. Als Ziel zur Beendigung des Projekts sollte der Herbst 2017 postuliert werden. Dies sollte darüber hinaus gehende weitere ehrenamtliche und unentgeltliche Mithilfe jedoch nicht schon heute ausschließen.
Für die Fraktion
Pia Werner
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