Antrag 3-19 – Keine Kahlschläge bei der Grabenpflege mehr!

Sehr geehrter Herr Schuhmacher,

unsere Fraktion stellt nachfolgenden A n t r a g :

1. Die Umweltabteilung der Verwaltung stellt zukünftig sicher, dass vom Gewässerzweckverband Rehbach-Speyerbach keine Arbeiten an den Bachläufen in unserer Gemarkung durchführt werden, ohne dass diese vorher angekündigt, kommuniziert und beaufsichtigt werden.

2. In der Umweltabteilung der Verwaltung werden die Zuständigkeiten klar geregelt, damit sichergestellt wird, dass erforderliche Arbeiten ausschließlich nach dem eigens hierfür erstellten Gewässer- pflegekonzept erfolgen. Die jeweiligen Bachpaten sind im Vorfeld zu informieren und einzubeziehen.

3. Bei Zuwiderhandlung werden Verantwortliche ermittelt und in Regress genommen.

Begründung:

Nachdem der Gewässerzweckverband Rehbach-Speyerbach (GZV) bereits im Herbst 2017 den Landwehrgraben zur Unzeit vollständig hat ausräumen lassen, wurde in Abstimmung mit der SGD-Süd ein Gewässerpflegekonzept in Auftrag gegeben. Die Kosten hierfür hat das Land übernommen, da das Konzept als Modell für andere Kommunen in Rheinland-Pfalz Verwendung finden sollte. Es wurde erst kürzlich in einer FWU-Sitzung vorgestellt.

Man fasst es kaum, dass nun genau das Gleiche am Feldgraben passiert ist: der GZV hat die gleiche Firma beauftragt, die Gemeindeverwaltung Haßloch wusste von nichts und erneut wurde die gesamte Flora und Fauna eines Gewässers ausgerottet. Naturliebhaber und Tierschützer sind entsetzt, da bei der radikalen Reinigung am Feldgraben erneut gegen alle Regeln der Kunst verstoßen und die Vorgaben des Gewässerpflegekonzepts auf das Gröbste verletzt wurden – und das bereits kurz nach dessen Erstellung. Daraus kann nur gefolgert werden, dass es nicht ernst genommen und ignoriert wird.

Hinzu kommt, dass der Feldgraben in wenigen Wochen trocken gefallen und erforderliche Arbeiten völlig unschädlich hätten durchgeführt werden können.

Die Aussage von Herrn BGO Schuhmacher in der Presse „die Gemeindeverwaltung sei da außen vor…“, kann so nicht stehen bleiben. Auch bei einer Übertragung von Aufgaben auf den GZV muss die Gemeinde die Hoheit und Übersicht über Vorgänge in ihrer Gemarkung behalten und daher im Vorfeld umfassend informiert werden.

Kommunikation, Zuständigkeiten und Arbeitsabläufe müssen so organisiert werden, dass solche, sich immer wieder wiederholenden, Pannen zukünftig verhindert werden. Der GZV und beauftragte Unternehmen haben sich hieran zu halten. In regelmäßig stattfindenden, mindestens halbjährlichen Besprechungen mit allen Beteiligten, sollen die Arbeiten des vorangegangenen Halbjahrs kritisch beurteilt und die anstehenden Arbeiten des nächsten Halbjahres detailliert festgelegt werden.

Eine zeitliche Fortschreibung und Dokumentation der Entwicklung der Gewässer über mehrere Jahre hinweg sollte schließlich die Rechtfertigung für die Kosten des Pflegehandbuchs liefern.

Für die Fraktion Pia Werner

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