Antrag 3-14 Geschäftsordnung, öffentliche Ausschusssitzungen

Anträge zur Geschäftsordnung (TOP 5)

Sehr geehrter Herr Lorch,

zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung sollten auch die Ausschüsse der Gemeinde überwiegend öffentlich tagen. Interesse und Mitbestimmung erfordern umfassende Information. Nur so lässt sich auch wieder eine höhere Wahlbeteiligung erreichen.

Wir b e a n t r a g e n daher,

§ 30 (2) der Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:

Ausschusssitzungen sind in der Regel öffentlich. In Einzelfällen kann ein Ausschuss die Nichtöffentlichkeit beschließen.

Die Öffentlichkeit ist bei Beratung und Entscheidung über die in § 5 (2) genannten Beratungsgegenstände ausgeschlossen.

§ 5 (2) Nr. 7. wird wie folgt geändert:

7. Grundstücksangelegenheiten, sofern Persönlichkeitsrechte betroffen sind,

Begründung:

Wie vorgetragen, dienen öffentliche Sitzungen dem Interesse der Bürgerschaft auf umfassende Information und ermöglichen eine stärkere Bürgerbeteiligung.

Zu § 5 (2) Nr. 7.: Damit nicht der Eindruck von „Vetternwirtschaft“ entsteht, sollten auch Grundstücksangelegenheiten grundsätzlich öffentlich beraten und entschieden werden. Lediglich schutzwürdige Belange von Privatpersonen erfordern nichtöffentliche Behandlung.

Für die Fraktion

Pia Werner

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