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	<title>Logistikzentrum &#8211; Bündnis 90/Die Grünen in Haßloch</title>
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	<description>„Hassloch und die Pfalz achten und schützen – Veränderung schafft Halt“</description>
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	<title>Logistikzentrum &#8211; Bündnis 90/Die Grünen in Haßloch</title>
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		<title>Antrag 1-19 Veränderungssperre</title>
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		<pubDate>Wed, 23 Jan 2019 05:45:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeit 2019]]></category>
		<category><![CDATA[Logistikzentrum]]></category>
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					<description><![CDATA[23.01.2019 Sehr geehrter Herr Lorch, hiermit ergänzen wir unseren Antrag vom 09.01.2019 und fassen ihn neu wie folgt: Der Gemeinderat beschließt eine Veränderungssperre gem. § 14 BauG für den Geltungsbereich [&#8230;]]]></description>
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<p>23.01.2019</p>



<p>Sehr geehrter Herr Lorch,</p>



<p>hiermit ergänzen wir unseren Antrag vom 09.01.2019 und fassen ihn neu wie folgt:</p>



<p><strong>Der Gemeinderat beschließt eine Veränderungssperre gem. § 14 BauG für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11 „Industriegebiet Lachener Straße“, 3. Änderung bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens Nr. 100 „Am Obermühlweg“.</strong></p>



<p>Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 100 „Am Obermühlpfad“ beschlossen. Planungsziel ist hierbei die Rahmenbedingungen für künftige industrielle und gewerbliche Anlagen neu zu definieren. Um die beabsichtigten Planungsziele und Neufestsetzungen nicht zu gefährden, ist eine Veränderungssperre unabdingbar. Ohne Veränderungssperre können derzeit von der Kreisverwaltung Bad Dürkheim Baugenehmigungen erteilt werden, die dem künftigen Planungsziel entgegen stehen. Dadurch würden Fakten geschaffen, die später nicht mehr zu korrigieren sind. Es gibt bereits konkrete Hinweise, dass sich auf mehreren Grundstücken im Plangebiet „etwas tut“. So ist in nächster Zeit mit weiteren Abrissen und Überplanungen zu rechnen. Aus gemachter Erfahrung sollte die Gemeinde vorbereitet sein und frühzeitig eine Veränderungssperre erlassen. Des weiteren unterstreicht eine Veränderungssperre den Willen der Gemeinde zur Überplanung eines Baugebiets, während eine Zurückstellung nur auf den jeweiligen Bauantrag abzielt. Eine Veränderungssperre führt zu einer erheblichen Reduzierung des Verwaltungsaufwands, da eine Einzelfallprüfung – die Abwägung, ob das jeweilige Baugesuch den Planungszielen widerspricht und eine Zurückstellung beantragt werden muss – entfällt.</p>
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		<title>Antrag 12-18 Logistikzentrum Industriegebiet-Süd</title>
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		<dc:creator><![CDATA[sebastian]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Oct 2018 05:42:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeit 2018]]></category>
		<category><![CDATA[Logistikzentrum]]></category>
		<category><![CDATA[Was wir bewegen..]]></category>
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					<description><![CDATA[15.10.2018 Sehr geehrter Herr Lorch, derzeit laufen die Vorbereitungen zur Errichtung eines Logistikzentrums in der Fabrikstraße im Industriegebiet-Süd. Etliche besorgte Bürger haben uns bereits diesbezüglich angesprochen. Nach derzeitigem Informationsstand wurde [&#8230;]]]></description>
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<p>15.10.2018</p>



<p>Sehr geehrter Herr Lorch,</p>



<p>derzeit laufen die Vorbereitungen zur Errichtung eines Logistikzentrums in der Fabrikstraße im Industriegebiet-Süd. Etliche besorgte Bürger haben uns bereits diesbezüglich angesprochen. Nach derzeitigem Informationsstand wurde ein Bauantrag eingereicht, über den bislang noch nicht entschieden wurde. Auf den betroffenen Grundstücken wurden bereits sämtliche Gebäude abgerissen, finden derzeit massive Erdbewegungen statt. Damit werden eine Reihe Fragen aufgeworfen.</p>



<p>Wir beantragen daher,</p>



<p>einen Baustopp zu erwirken und die Arbeiten einstellen zu lassen, bis nachstehende&nbsp; Sachverhalte geklärt sind. Naturschutz und Biotope im westlichen Bereich des Areals entwickelten sich über Jahrzehnte sowohl Trocken- als auch Feuchtbiotope. Vor deren Zerstörung sollten untere bzw. obere Naturschutzbehörde Gelegenheit zur Untersuchung und Stellungnahme erhalten, falls noch nicht erfolgt.</p>



<p>Sind Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen? Ein Teil der Rodung und Bodenarbeiten fiel in eine Zeit, in der solche Arbeiten aus Naturschutzgründen auszusetzen sind. Wegen des Umfangs kann hier nicht von einem „privaten Garten“ gesprochen werden, in dem solche Arbeiten zur Unzeit geduldet werden. Auch bestand keine Gefahr an Leib und Eigentum.</p>



<p>Daher fordern wir eine Untersuchung seitens der Naturschutzbehörde über den Verlauf der Arbeiten und die Klärung von potentiellen Verstößen gegen die einschlägigen Vorschriften. Die Bebauung soll bis nahe an den Rehbach reichen.</p>



<p>Werden hier die aktuellen Vorgaben nach der Wasserhaushaltsrichtlinie für die Uferrandbebauung eingehalten oder verlässt sich der Investor auf die Genehmigungspraxis aus der Zeit der Entstehung des Industriegebiets?</p>



<p><strong>Hochwasserschutz</strong></p>



<p>Die unbebaute Fläche war ursprünglich zwar nicht als Versickerungsfläche bei Starkregen-Ereignissen angelegt, übernahm aber praktisch diese Funktion. Bei nahezu vollflächiger Bebauung stellt sich die Frage, wie die Versickerung kompensiert werden kann und inwieweit andere Bereiche des Industriegebiets durch die geplante Versiegelung gefährdet werden.</p>



<p><strong>Verkehrsentwicklung und Belastung</strong></p>



<p>Laut Angaben des Investors sind bis zu 640 LKW-Bewegungen täglich angedacht. Es erhebt sich die Frage, welchen Belastungen die Umgehungsstraßen &#8211; insbesondere die Westrandstraße &#8211; und weiteren Zufahrtswege im Industriegebiet ausgesetzt werden und ob sie diesen standhalten können. Falls zusätzliche Investitionen absehbar sind, ist zu klären, wie der Investor daran beteiligt werden kann.</p>



<p><strong>Wirtschaftliche Perspektive</strong></p>



<p>Es verwundert, dass die &nbsp;„hintere Ecke“ des Industriegebiets&nbsp; für einen Investor der Logistikbranche interessant sein soll. Schließlich stehen hier kurze Wege und Zeitersparnisse im Vordergrund des unternehmerischen Handelns. Die Lage im Industriegebiet ist dafür mehr als ungünstig. Deswegen ist aus unserer Sicht das Geschäftsmodell kritisch zu hinterfragen. Welche Überlebenschancen hat das Unternehmen mit seinem Geschäftsmodell auf Dauer? Oder erschien der Einkaufspreis&nbsp; des Anwesens so attraktiv, dass alle kritischen Aspekte außer Acht gelassen wurden? Wie viele Arbeitsplätze sollen entstehen, und welche Einnahmen erwartet die Gemeinde durch die Ansiedlung des Unternehmens? Lassen sich damit die zusätzlichen Belastungen und Risiken rechtfertigen?&nbsp;</p>



<p><em>Der Antrag wurde mit 28 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.</em></p>
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