13.07.2015 4-15 Anfrage zum Hochwasserschutz
Sehr geehrter Herr Lorch,
im Ortskern von Haßloch wurden und werden viele neue Gebäude errichtet. Der Grad der Bebauung sowie der Anteil der versiegelten Flächen wird zu Ungunsten von Gärten und Freiflächen erhöht. Dadurch fallen Versickerungsflächen weg, die im Falle eines (Stark)-Regenereignisses kein Wasser mehr aufnehmen können.
Wir bitten hierzu um Beantwortung folgender F r a g e n :
1. Welche Auflagen macht die Bauverwaltung den Bauherren?
2. Welche Risikoermittlungen liegen diesen zugrunde?
3. Woran orientiert die Verwaltung den zulässigen Grad der Bebauung?
4. Für welches Starkregenereignis, bezogen auf seine Jährlichkeit, ist diese Berechnung ausgelegt?
5. Welche Bereiche sind besonders gefährdet?
6. Bitte stellen Sie die für Haßloch gültigen Niederschlagsmengen dar, in ihrer Jährlichkeit von 0,5 bis 100 mm und von 5 min bis 72 h.
Für die Fraktion
Pia Werner
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