Sehr geehrter Herr Lorch,
unsere Fraktion stellt nachfolgenden Antrag:
Der Gemeinderat fordert die Verwaltung auf, die Vorschriften des Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II) vom 30.06.2017, hier insbesondere die §§ 78 ff., zu beachten und umzusetzen.
Begründung: In der Gemeinderatssitzung am 12.12.2018 wurden vom Umweltministerium die aktuellen Hochwassergefahrenkarten vorgestellt, die Grundlage der Neufestsetzung der Überschwemmungsgebiete sind. Nach diesen Karten werden weitere Flächen des Ortsgebiets als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Diesem Umstand ist u.a. durch entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplänen Rechnung zu tragen. Gem. § 78 (4) 2. HochwSchG ist die Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen nach §§ 30, 33, 34 und 35 BauG untersagt.
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