25.01.2018
Sehr geehrter Herr Lorch,
im Nachgang zur Diskussion in der letzten Sitzung des HFWA-Ausschusses stellen wir nachfolgenden
Antrag:
1. Der Grundsatzbeschluss, Erbbaurechtsgrundstücke regelmäßig zum Kauf anzubieten, wird aufgehoben.
2. Es wird vielmehr angestrebt, den derzeitigen Grundstücksbestand im Eigentum der Gemeinde zu halten und ggf. sogar zu erweitern. Neu erschlossenes Wohnbauland wird auch weiterhin günstig an Familien abgegeben.
Begründung:
Angesichts der aktuellen Haushaltslage besteht für die Gemeinde Haßloch derzeit keine Notwendigkeit, den Grundstücksbestand weiter abzuschmelzen. Im Gegenteil erhält sich die Gemeinde mit einem soliden Immobilienstock Entwicklungschancen und die Möglichkeit zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums.
Wir beantragen, unseren Antrag in der nächsten Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses und ggf. im Gemeinderat zu behandeln.
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