Anträge zur Hauptsatzung

Sehr geehrter Herr Lorch,
zur Hauptsatzung stellen wir folgende A n t r ä g e zur Beschlussfassung in der nächsten Gemeinderatssitzung:


1. Die Hauptsatzung wird in geschlechtergerechter Sprache abgefasst.

Begründung:
Sprache ist ein Aspekt, der gesellschaftliche Diskriminierung abbildet und hat einen großen Einfluss auf die Wirklichkeit. Geschlechtsumfassende Sprache hilft, dass sich mehr Menschen angesprochen fühlen, und kann ihren Teil dazu beitragen, die Gleichstellung aller Geschlechter in der Gesellschaft voranzutreiben. Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Einführung eines dritten, positiven Geschlechtseintrags im Behördenregister fordert, ist klar, dass sich Politik und Verwaltung an die geschlechtliche Vielfalt anpassen müssen. Mit einer geschlechtergerechten Schreibweise werden alle Bürger*innen Haßlochs angesprochen. Es macht deutlich, dass alle Menschen gesehen werden, auch die, die sich nicht mit den klassischen Geschlechterrollen von Mann und Frau identifizieren können oder wollen. Geschlechtsumfassend zu formulieren, steht weder der Sanierung von Straßen im Wege noch behindert es den sozialen Wohnungsbau, es kostet kein Geld und nicht mehr Zeit. Dennoch ist es eine Investition in die Gesellschaft, indem Diversität nicht nur mitgedacht, sondern auch sichtbar gemacht wird.

2.
zu § 2:
a) Das aktuelle Bürgerinformationssystem ist benutzerfreundlicher und attraktiver zu gestalten. Dabei kann sich an der Homepage/am System des Kreises orientiert werden. Das Bürgerinformationssystem soll auf der Homepage hassloch.de mit nur einem Klick erreichbar sein. Der entsprechende Link muss gut sichtbar sein.
b) Einladungen und Protokolle der Sitzungen des Gemeinderats werden in geeigneter Form z.B. mittels Bildschirm, am Rathaus öffentlich gemacht. Um die Verständlichkeit zu gewährleisten sollen die Protokolle von der Verwaltung mit den dazu nötigen Informationen versehen werden. Außerdem wird ein QR-Code beigefügt, der direkt auf die entsprechende Seite im Bürgerinformationssystem führt.

Begründung:
Das aktuelle Bürgerinformationssystem ist langsam, unübersichtlich, langweilig, nicht benutzerfreundlich und auf der Homepage der Gemeinde nur schwer zu finden. Viele Bürgerinnen erreichen die Entscheidungen des Gemeinderats nicht. Eine Veröffentlichung von Einladungen und Protokollen mittels Bildschirm an der Glasfront des Foyers des Rathauses bietet einen zusätzlichen Service zur Information der Bürgerinnen. Beim Markteinkauf, nach dem Eis essen oder flanieren durch das Dorfzentrum sind so alle Infos niederschwellig einsehbar.

3.
zu § 10:
Alle Beiräte sind gleich zu behandeln. Auch die Mitglieder des Jugendgemeinderats, des Klimaschutzbeirats, des Partnerschaftsbeirats sowie des Seniorenbeirats erhalten eine Aufwandsentschädigung analog der Aufwandsentschädigung der Mitglieder von Ausschüssen gem. § 9 der Hauptsatzung.
Begründung:
Derzeit erhalten lediglich die Mitglieder des Beirats für Migration und Integration eine Aufwandsentschädigung.

4.
Alle Beiräte und ehrenamtlichen Beauftragten der Gemeinde erhalten ein Antragsrecht. Anträge entsprechend der in der jeweiligen Satzung festgelegten Angelegenheiten und Aufgaben hat der/die Bürgermeisterin bzw. der/die zuständige Dezernentin dem Gemeinderat bzw. dem zuständigen Fachausschuss vorzulegen. Der/die Beiratsvorsitzende bzw. sein/e Stellvertreter*in kann den Antrag in der Sitzung begründen.
Begründung:
Eine direkte Mitwirkungsmöglichkeit stärkt das ehrenamtliche Engagement und motiviert zur Mitarbeit in den Gremien der Gemeinde.

Für die Fraktion
Pia Werner

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