Antrag Förderung Kommunales Energiemanagement

Sehr geehrter Herr Meyer,

nachstehende A n t r ä g e bitten wir auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung zu setzen:

1. Die Gemeinde Haßloch beschließt den Aufbau und beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines kommunalen Energiemanagements.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag im Rahmen des Landesprogramms „Kommunales Energiemanagement“ zu stellen und eine auf den Förderzeitraum von 3 Jahren befristete Projektstelle zu besetzen, um den Aufbau des Energiemanagements zu organisieren und den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen.

3. Über den Einführungsprozess und die Ergebnisse ist der Rat regelmäßig zu unterrichten.

Begründung:

Der Klimawandel schreitet auch in Rheinland-Pfalz weiter voran. Vor dem Hintergrund der sich auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene vollziehenden hochdynamischen Entwicklung der Klimaschutzpolitik und des Klimaschutzrechts wurde Im Landesklimaschutzgesetz („Landesgesetz zur Förderung des Klimaschutzes“ (Landesklimaschutzgesetz – LKSG – 23. August 2014) die Erstellung und Aktualisierung eines Landesklimaschutzkonzepts festgehalten. Darin wird kommunales Energiemanagement als eine wichtige Maßnahme und Ausgangspunkt für sämtliche Energiewende-Maßnahmen innerhalb der Kommunen beschrieben.

Außerdem ist im Landesklimaschutzgesetz das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030 festgelegt. Ein erster und wesentlicher Bestandteil zur Erreichung dieses Ziels ist wiederum die Einführung eines kommunalen Energiemanagements.

Unter Energiemanagement versteht man die kontinuierliche Begehung und Betreuung von Gebäuden und deren Nutzer mit dem Ziel, eine Minimierung des Energieverbrauchs bzw. der Energiebezugskosten zu erreichen. Der Schlüssel für den Erfolg liegt dabei in der Koordination und Zusammenführung einer Vielzahl von Aufgaben, zu denen unter anderem eine systematische Energieverbrauchserfassung und -kontrolle, eine Analyse und Optimierung der Gebäudetechnik, der dort installierten technischen Einrichtungen und deren Nutzung, die Überprüfung und Optimierung der Regelungseinrichtungen, die Überprüfung und ggf. Anpassung der Energiebezugsverträge, die Lenkung von Wartungs- und Instandhaltungsbemühungen, die Schulung der Gebäudeverantwortlichen und schließlich auch die Motivierung der Nutzer zu energiesparendem Verhalten zählen.

Das Kosten-Nutzen- Verhältnis beim kommunalen Energiemanagement beträgt erfahrungsgemäß 1:3 und die erzielbaren Kosteneinsparungen liegen bei 15-30 %.

Kosten:

Eine Personalstelle z.B. E11 Stufe 2, verh. 2 Kinder, incl. Lohnnebenkosten 62.592 € p.a.; abzgl. Förderung: Eigenanteil der Kommune 18.777 p.a.. Bei anderen Eingruppierungen erhöhen oder vermindern sich die Kosten.

Förderung:

Der Bund fördert über die Kommunalrichtlinie die Schaffung einer Personalstelle Energiemanagement.

Fördersatz 70% für 36 Monate. Antragstellung seit 1.1.2022 möglich. Für finanzschwache Kommunen beträgt der Fördersatz 90%.

Für die Fraktion

Pia Werner

Weitere Informationen:

https://www.energieagentur.rlp.de/themen/klimaschutz-energiewende/kommunalerklimaschutz/kommunales-energiemanagement/organisationsstrukturen-aufbauen/

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