Antrag Einlage in die HIK

Sehr geehrter Herr Meyer,

nachstehenden A n t r a g bitten wir auf die Tagesordnung des zuständigen Gremiums zu setzen:

Die für den sozialen Wohnungsbau vorgesehenen beiden Grundstücke Fl.St-Nr. 14920, 14921 und 14922 im Baugebiet Südlich der Rosenstraße werden in das Vermögen der HIK eingelegt.

Begründung:

Derzeit erschweren die massiv gestiegenen und zum Teil nicht mehr langfristig kalkulierbaren Material-und Baukosten den Bau dringend benötigter bezahlbarer Wohnungen.

Gleichzeitig besteht nach wie vor große eine große Nachfrage und Not am Wohnungsmarkt, so dass es der Unterstützung der Gemeinde bedarf, damit auch in dieser Situation günstiger Wohnraum geschaffen wird.

In den Gremien der Gemeinde wurde bereits entschieden, dass die gemeindeeigene Grundstücksgesellschaft, die HIK, sozialen Wohnungsbau betreiben soll. Hierfür sollte die HIK auch Eigentümerin der zu bebauenden Grundstücke sein. Durch die Einlage dieser Grundstücke in das Vermögen der HIK wird einerseits deren Eigenkapital gestärkt, zweitens reduzieren sich die Baukosten erheblich, wenn nicht auch noch der Grunderwerb finanziert werden muss.

Die HIK sollte kurzfristig in die Lage versetzt werden, mit dem Bau bezahlbaren Wohnraums zu beginnen, damit sie in den Genuss von Fördermitteln kommt, die die Landesregierung gerade erheblich erhöht hat, um einen Baustopp im Sozialen Wohnungsbau durch die aktuell erschwerten Bedingungen zu verhindern.

Auch unter dem Aspekt der Daseinsvorsorge für unsere derzeit eh finanziell strapazierten Bürger:innen wäre es dringend angebracht, Baumaßnahmen in diesem Bereich anzustoßen und zu unterstützen.

Für die Fraktion

Pia Werner

Der Antrag fand Ende 2023 eine Mehrheit.

Verwandte Artikel