Antrag 5-14 Rehbachverlegung/Hochwasserschutz

Antrag 5-14 Rehbachverlegung/Hochwasserschutz

FWU-/Bau-Ausschusssitzung am 14.10.2014

Sehr geehrter Herr Lorch,

wir stellen hiermit folgende Anträge:

1. Die Gemeinde Haßloch spricht sich gegen eine Verlegung des Rehbachs aus und für die umgehende Ertüchtigung des Rehbachbetts auf seine ursprüngliche Kapazität von 3,5 m³ Wasser pro Sekunde.

2. Die Gemeinde veranlasst unverzüglich mehrere Durchstiche durch die K14 zwischen Altenschemel (Neustadt) und Industriegebiet-Süd.

3. Die Gemeinde beauftragt ein Fachbüro mit der konzeptionellen Planung möglicher Retentionsmaßnahmen westlich und südwestlich von Haßloch zur Kombinierung der im Gutachten der BGS-Wasser untersuchten Teilräume 2, 3 und 4. Das vorhandene Grabensystem, insbesondere Katzengraben, Streitertgraben sowie der Graben entlang der Mörderrichtstelle sind in die Planungen einzubeziehen.

4. Die Gemeinde Haßloch nimmt unverzüglich Gespräche mit der Stadt Neustadt auf, um gemeinsame Maßnahmen zu koordinieren (Hochwasserschutz, Grundwasserneubildung, Naturschutz). Es wäre auch zu klären, wie die Wassermenge des Mußbachs zurückgehalten werden kann. Außerdem ist die Hochwasserpartnerschaft Rehbach-Speyerbach mit einzubeziehen.

5. Die BürgerInnen sind zeitnah, vollumfänglich und im Sinne eines echten Dialogs in den Planungsprozess mit einzubeziehen.

Begründung:

Die genannten Punkte werden seit Jahren von den Haßlocher Gremien so gefordert, bisher haben die Verantwortlichen in den Verwaltungen diese immer noch gültigen Beschlüsse noch nicht einmal im Ansatz umgesetzt.

Das am 09.09.2014 öffentlich vorgestellte Gutachten der BGS Wasser Darmstadt bestätigt, dass durch Retention im Westen Haßlochs mit relativ geringem finanziellen Aufwand die Ortslage auch bei 100-jährlichem Hochwasser vor Überschwemmung geschützt werden kann. Des weiteren bestätigt das Gutachten, dass das Industriegebiet-Süd durch gezieltes Ableiten des Speyerbach-Wassers über die K1/K14 (mehrere Durchstiche bzw. Möglichkeit der Straßenüberflutung) nach Süden und evtl. kleinerer Schutzwälle an zwei Straßen hochwasserfrei gehalten werden kann.

Die von Dr. Wallisch präsentierten Daten zeigen, dass durch Retentionsmaßnahmen im Westen das am Hubertushof (L530) ankommende Wasser beim hundertjährlichen Hochwasser auf ca. 3,2 m³/s begrenzt werden kann. Da diese Wassermenge nur im Hochwasserfall zu bewältigen ist, muss der Rehbach nicht verlegt werden. Es genügt die Ertüchtigung des Bachbetts auf sein ursprüngliches Fassungsvermögen, die Ableitung des „zu viel“ an Wasser nach Süden in den Wald (über Entlastungsgräben in den Ranschbach) und die Reaktivierung des vorhandenen Grabensystems.

Von den ursprünglich ca. 1 Mio. m³ Wasser, die Haßloch beim hundertjährlichen Hochwasser bedroht haben, bleiben infolge der Retentionsmaßnahmen im Westen Haßlochs nur noch ca. 300.000 m³ übrig, die sich im Mittel- und Unterwald (zwischen Geinsheimer- und Rennbahnstraße) verteilen lassen. Eine Drossel an der Rennbahn ist nicht erforderlich.

Mehrere Karten des Gutachtens zeigen deutlich, dass die Rehbachverlegung auf den Hochwasserschutz Haßlochs nahezu keinen Einfluss hat. Die für die Maßnahme eingestellten Kosten sollten daher sinnvollerweise zur Ertüchtigung des Rehbachbettes, für verschiedene kleinere Maßnahmen zur Erreichung der Durchlässigkeit entsprechend der europ. Wasserrahmenrichtlinie und zu Retentionsmaßnahmen zum Schutz der Ortslage Haßlochs vor einem hundertjährigen Hochwasserereignis investiert werden.

Es macht keinen Sinn, das Hochwasser vom Ordenswald bis zur Pfalzmühle (= nördlichster Punkt) im Rehbachbett zu halten, um es dann mit großem und teurem Aufwand durch das Industriegebiet Süd und an der Ortslage Haßloch vorbei zu leiten und an der Rennbahnstraße zu stauen. Sinnvoller ist es, mit der Verteilung/Retention des Hochwassers bereits im Ordenswald zu beginnen.

Die Planungen des Landkreises zielen darauf ab, das Hochwasser im Bachbett zu halten, statt an geeigneten Stellen ausufern zu lassen und widersprechen damit dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (§ 77 Wasserhaushaltsgesetz/WHG 2009) und dem Landeswassergesetz, das vor allem den Erhalt früherer Rückhalteflächen als alleinige Maßnahme zum Hochwasserschutz u.a. auch zur Grundwasserneubildung vorsieht. Des weiteren ist bei diesen Planungen hochriskant, dass Treibgut oder umgefallene Bäume im Bachlauf Stauungen und damit gefährliche Überschwemmungen an ungewollter Stelle verursachen.

Die Durchgängigkeit des Rehbachs kann auf anderem Wege gut erreicht werden. Bei der Rehbachverlegung ist sogar zu befürchten, dass durch die Aufteilung des Wassers auf zwei Bachläufe das vorhandene (wenige) Wasser keine ausreichende Durchgängigkeit herstellen kann.

Der Rehbach ist als künstlicher Wasserkörper (AWB = Artificial Water Body) einzustufen und die Erreichbarkeit von biologischer Wassergüte entsprechend anzupassen.

Die Planungen zur Rehbachverlegung berücksichtigen auch nicht den Denkmalschutz. Sämtliche Mühlen und damit auch die entsprechenden Gewässerabschnitte des Rehbachs stehen unter Denkmalschutz und sind daher in ihrer ursprünglichen Form zu erhalten. Es ist zu befürchten, dass sich Veränderungen am Bachlauf unmittelbar auf die Standfestigkeit der Mühlen auswirken.

Leider kommt die SGD-Süd als übergeordnete Behörde ihrer Aufgabe einer Gesamtbetrachtung nicht nach und überwacht nur einzelne Maßnahmen (z.B. in Neustadt, Haßloch oder Böhl-Iggelheim), statt ein abgestimmtes Gesamtkonzept für die gesamte betroffene Region anzustreben.

Für die Fraktion

Pia Werner

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren

Verwandte Artikel