7-17 „Geschwindigkeitsreduzierung in der Kirchgasse und weiteren Tempo-30-Zonen“

29.10.2017

Sehr geehrter Herr Lorch,

seit Jahren gibt es immer wieder Anwohnerbeschwerden aufgrund der Nichteinhaltung von Tempo 30 insbesondere in der Kirchgasse.

Wir stellen daher den Antrag,

in den Tempo-30-Zonen und insbesondere der Kirchgasse

wieder die Vorfahrtsregel „rechts-vor-links“ einzuführen.

Begründung:

In einer ausgewiesenen Tempo-30-Zone gilt üblicherweise die Vorfahrtsregel „rechts-vor-links“. Dies ist auch sinnvoll, weil hierdurch u.a. eine Entschleunigung erreicht wird.

Dass die Kirchgasse als Vorfahrtsstraße ausgewiesen ist, führt hingegen dazu, dass wesentlich schneller als die erlaubten 30 km/h gefahren wird.

Aus Gründen der Einheitlichkeit und Gerechtigkeit für alle betroffenen Anlieger sollte die Regel „rechts-vor-links“ grundsätzlich in allen Tempo-30-Zonen in Haßloch gelten und ggf. durch entsprechende Fahrbahnmarkierungen kenntlich gemacht werden.

Die Wiedereinführung der Verkehrsregel „rechts-vor-links“ in allen Tempo-30-Zonen ist relativ einfach umzusetzen und verursacht keine weiteren Kosten.

Für die Fraktion

Pia Werner

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