29.10.2017
Sehr geehrter Herr Lorch,
seit Jahren gibt es immer wieder Anwohnerbeschwerden aufgrund der Nichteinhaltung von Tempo 30 insbesondere in der Kirchgasse.
Wir stellen daher den Antrag,
in den Tempo-30-Zonen und insbesondere der Kirchgasse
wieder die Vorfahrtsregel „rechts-vor-links“ einzuführen.
Begründung:
In einer ausgewiesenen Tempo-30-Zone gilt üblicherweise die Vorfahrtsregel „rechts-vor-links“. Dies ist auch sinnvoll, weil hierdurch u.a. eine Entschleunigung erreicht wird.
Dass die Kirchgasse als Vorfahrtsstraße ausgewiesen ist, führt hingegen dazu, dass wesentlich schneller als die erlaubten 30 km/h gefahren wird.
Aus Gründen der Einheitlichkeit und Gerechtigkeit für alle betroffenen Anlieger sollte die Regel „rechts-vor-links“ grundsätzlich in allen Tempo-30-Zonen in Haßloch gelten und ggf. durch entsprechende Fahrbahnmarkierungen kenntlich gemacht werden.
Die Wiedereinführung der Verkehrsregel „rechts-vor-links“ in allen Tempo-30-Zonen ist relativ einfach umzusetzen und verursacht keine weiteren Kosten.
Für die Fraktion
Pia Werner
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