Antrag 5-13 Anmeldung Lagerfeuer

Sehr geehrter Herr Lorch,

wir stellen hiermit den folgenden Antrag:

Die bisherige Praxis bei der Genehmigung eines Lagerfeuers/offene Feuerstelle wird dahingehend geändert, als es ausreicht, einen entsprechenden Antrag 5 Werktage vorher zu stellen.

Begründung:

Im Amtsblatt der Gemeinde wird in regelmäßigen Abständen drauf hingewiesen, „dass das Anlegen und Betreiben eines Lagerfeuers (offene Feuerstelle) durch die Ordnungsbehörde genehmigt werden muss. Der Antrag ist mindestens 3 Wochen vorher zu stellen. Die Anträge sind bei der Ordnungsverwaltung erhältlich.“

Hintergrund der Genehmigungspflicht von offenen Feuerstätten ist die frühzeitige Information unserer Feuerwehr, insbesondere zur Vermeidung von Fehlalarmen und zur Erstattungsfähigkeit entstandener Einsatzkosten.

Die derzeitige Genehmigungsfrist von 3 Wochen ist nicht nur nicht zeitgemäß, sondern wirft auch ein schlechtes Licht auf unsere Ordnungsverwaltung. Bei der Genehmigung von Infoständen oder Plakatierungen reicht zur Bearbeiten meist ein Werktag. Dies sollte bei der Genehmigung eines Lagerfeuers ebenfalls ausreichen.

Die Information der Feuerwehr ist dank des Einsatzes moderner Technik ebenfalls innerhalb kürzester Zeit möglich.

Für die Fraktion

gez. Christoph Weitz

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